Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Die Einzelfirma Küstenkind | Anne-Wienke Palm, im Folgenden "Auftragnehmer" genannt, bietet Catering- und Eventdienstleistungen an. Mit der Anfrage oder Bestellung einer Cateringdienstleistung akzeptiert der Kunde, im Folgenden "Auftraggeber" genannt, diese AGB ausdrücklich und vorbehaltlos. Abweichende AGB des Auftraggebers oder andere Dokumente bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die aktuellen AGB sind auf www.küstenkind.ch/agb einsehbar und bei Vertragsabschluss zu akzeptieren.

Geltungsbereich

Der Auftragnehmer erbringt umfassende Cateringdienstleistungen für den Anlass des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt nicht die Funktion des Veranstalters; diese liegt beim Auftraggeber, der für einen reibungslosen Ablauf des Anlasses verantwortlich ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses. Der Auftraggeber ist für ausreichenden Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden verantwortlich und muss spezielle Genehmigungen, wie Ausschank- und Freinachtbewilligungen, selbst einholen.

Offerte

Basierend auf den Angaben des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer eine detaillierte Offerte für die Cateringdienstleistungen. Die erste Offerte ist kostenlos. Bei der Anforderung einer zweiten Offerte und Nichtzustandekommen des Vertrages kann der Auftragnehmer eine Entschädigung für den Aufwand und die Spesen verlangen. Offerten sind 7 Tage gültig und beinhalten eine provisorische Terminreservation ohne Gewähr.

Bestätigung

Ein Auftrag gilt als bestätigt, wenn beide Parteien ihre Zustimmung geäußert haben und der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer erhalten hat. Änderungen und Unstimmigkeiten sind innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Auftragsbestätigung zu melden. Andernfalls gilt die Auftragsbestätigung als akzeptiert und wird Teil des Vertrages.

Personal

Der Auftragnehmer erstellt auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers eine detaillierte Offerte, die alle Personaldienstleistungen umfasst. Außerordentliche Aufwendungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Änderung der Personenzahl und Leistungen

Die bis spätestens 14 Tage vor dem Anlass festgelegte Personenzahl ist für die Rechnungsstellung verbindlich. Eine spätere Reduktion der Gästezahl oder gebuchter Dienstleistungen kann nicht berücksichtigt werden. Eine Erhöhung der Gästezahl oder Veränderung der Dienstleistung kann gegen Aufpreis vereinbart werden.

Zahlung

Der Auftragnehmer kann eine Akontozahlung von in der Regel 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages vor der Durchführung des Anlasses verlangen. Nach der Durchführung erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu begleichen ist.

Preise | MwSt

Alle Preise sind in CHF angegeben. Der Betrieb ist von der Mehrwertsteuer befreit.

Annullierung

Bei einer Annullierung der Bestellung durch den Auftraggeber fallen folgende Kosten an:

  • Bis 60 Tage vor Anlass: 10% des offerierten Betrages
  • 59 bis 15 Tage vor Anlass: 50% des offerierten Betrages
  • 14 bis 0 Tage vor Anlass: 100% des offerierten Betrages

Bei einer begründeten Annullierung durch den Auftragnehmer sind Forderungen durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

Infrastruktur

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Lokalitäten den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechen. Insbesondere müssen Zufahrtsmöglichkeiten und erforderliche Installationen wie Strom vorhanden sein. Werden die Cateringdienstleistungen aufgrund unzureichender Infrastruktur erschwert oder unmöglich, ist der Auftraggeber zur Zahlung des vollen Bestellwertes und etwaiger Mehrkosten verpflichtet.

Ausnahmebewilligungen / Parkmöglichkeiten

Der Auftraggeber ist für die Einholung von Spezialbewilligungen und das Bereitstellen von Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge des Auftragnehmers verantwortlich. Etwaige Parkgebühren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Verspätete Anlieferung / Verzögerungen

Die vereinbarten Liefer- und Servicezeiten sind unverbindlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verspätungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse. Ein Abzug vom Rechnungsbetrag ist ausgeschlossen. Sonderkonditionen sind zu vereinbaren.

Retourmaterial

Der Auftraggeber ist für die vollständige und unbeschädigte Rückgabe des vom Auftragnehmer gestellten Materials verantwortlich. Verluste und Beschädigungen werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.

Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer garantiert einwandfreie Qualität der Leistungen. Einwände oder Mängel sind spätestens 48 Stunden nach dem Anlass geltend zu machen, ansonsten gelten die Leistungen als genehmigt. Bei Einflüssen höherer Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

Inkrafttreten: 11.07.2024